Allgemeine Geschäftsbedingungen - Training


 

 

Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem TCK geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Vertrag tritt mit der Unterschrift und der Abgabe der Anmeldung in Kraft. Das Trainerteam ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Mit Abgabe der schriftlichen Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des TCK angenommen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hallenordnung des TCK.

 

Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Das Gruppentraining wird in verschiedenen Gruppengrößen durchgeführt (zwischen 2 und 4 TN). Das Trainerteam teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein und kann bei Bedarf jederzeit die Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Mitglieder nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

 

Die Anmeldung gilt für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig abgebrochen werden. Bei vorzeitiger Beendigung ist das volle Trainingsentgelt zu entrichten bzw. werden keine Kosten zurückerstattet.

 

Die Einteilung der Trainer bleibt dem TCK und dem Trainerteam vorbehalten. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es dem TCK auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht auch von niedriger qualifizierten Trainern zu erteilen.

 

Muss das Training während der Sommersaison auf Grund schlechter Wetterverhältnisse abgebrochen werden, kann das Training – sofern keine anderen Gründe (z.B. Verbandspiele) entgegenstehen - in die Tennishalle verlegt werden. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

 

Ferien

In den Faschings-, Oster-, Pfingst-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

 

Kosten

Die Trainingskosten sind abhängig von der Gruppengröße und vom Trainer. Die jeweils geltenden Trainingskosten werden bei der Anmeldung zum Sommer- und Wintertraining veröffentlicht. Eine Einzugsermächtigung ist zu erteilen. Die Kosten werden monatlich vom Konto eingezogen.

 

Ausgefallene Stunden

Im Rahmen des Trainings vom Teilnehmer versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Anspruch auf Rückerstattung des Trainingsentgeltes besteht nicht. Training, das vom Trainer abgesagt wurde, wird falls organisatorisch möglich, entweder von einem Ersatztrainer übernommen (siehe Absatz Training) oder nachgeholt. Ist beides nicht möglich, so werden das Trainingsentgelt ab dem 4. entfallenen Training zurückerstattet oder verrechnet.

 

Sollte ein Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) nicht durchgeführt werden können, entfällt die Leistungsverpflichtung des TCK ohne Erstattung des schon bezahlten Trainingsentgelts.

 

Sollte das gebuchte Training seitens des Teilnehmers abgesagt werden (z. B. aufgrund einer Pandemie, des baulichen Zustandes der Anlage, einer Katastrophe…), obwohl dies offizielle Regelungen erlauben würden, (z. B. Landesverordnung, Gutachten durch Behörden..) besteht kein Anspruch auf Erstattung.

 

Ausgefallene Hallenstunden und Hallentraining

Sollte die Sportstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung (Lockdown) geschlossen werden, können die ausgefallenen und schon bezahlten Stunden während dieser oder der kommenden Wintersaison zu einem beliebigen Zeitpunkt (Voraussetzung sind freie Hallenkapazitäten) nachgespielt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der ausgefallenen Stunden.

Sollte der Trainingsbetrieb in der Halle aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) nicht durchgeführt werden können, entfällt die Leistungsverpflichtung des TCK.

Wird ein gebuchtes Abonnement oder ein gebuchtes Training seitens des Abonnenten bzw. Trainingsteilnehmers mit Verweis auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) abgesagt werden, obwohl es zu keinem offiziellen Lockdown gekommen ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Grundsätzliche Regelungen

Es gelten die in der Anlage dokumentierten Hallen- und Platzordnung, sowie die offiziellen Regelungen des DTB und des WTB.

 

Kinder Aufsichtspflicht

Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer übernehmen keinerlei Haftung bei Sach- und Körperschäden, sowie für den Ersatz liegen gebliebener o. abhanden gekommener Gegenstände. Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen.

 

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.

 

Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

 

Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

Platzregeln

Sowohl für die Hallen- als auch für die Freiplätze sind entsprechende Tennisschuhe zu tragen. Dazu ist geeignete Sportkleidung zu tragen. Als Hallengetränke sind lediglich Wasser und farblose Mineralgetränke zulässig.

 

Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Laufzeit und Kündigungsfrist

Bei Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer für die bevorstehende oder schon angebrochene Trainingsperiode zu bezahlen.

Die Vereinsmitgliedschaft muss separat schriftlich gekündigt werden.

 

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns aufbewahrt. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.

 

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.


Stand Februar 2021

 

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